advantages


Easy to reach

The car does not have to be left

No contact with non-household persons

Test execution by trained personnel

No waiting time – the test result is sent by e-mail

FAQ

Tests


Wie verlässlich sind die Corona-Schnelltest?

Die aktuellen Schnelltest haben eine hohe Zuverlässigkeit und bieten damit einen guten Indikator. Ein 100% Ausschluss einer Infektion ist jedoch auch bei einem negativen Test nicht möglich. Im Zweifelsfall oder bei bereits bestehenden Krankheitssymptomen ersetz der Schnelltest allerdings nicht den PCR-Test.

Gibt es vor dem Corona-Schnelltest etwas zu beachten?

Für ein möglichst genaues Ergebnis sollte etwas 30 Minuten vor dem Test nicht gegessen, getrunken, geraucht oder die Zähne geputzt werden. Dies kann evtl. das Testergebnis beeinflussen.

Wann ist ein Corona-Schnelltest sinnvoll?

Wenn Sie für sich und Ihre Mitmenschen eine Sicherheit schaffen möchten, dass Sie nicht akut mit dem Corona-Virus infiziert sind. Wenn Sie bei sich bereits Symptome wie Husten, Geruchs- und/oder Geschmacksstörungen, Fieber oder ein generelles Krankheitsgefühl festgestellt haben, suchen Sie bitte kein Testcenter auf, sondern melden Sie sich direkt bei Ihrem Hausarzt.

Was passiert, wenn der Corona-Schnelltest positiv ist?

Bei einem positiven Corona-Schnelltest begeben Sie sich bitte umgehend in Quarantäne, isolieren sich von anderen Mitmenschen und nehmen Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf. Dieser wird zur Absicherung des Corona-Schnelltest einen PCR Test durch ein Labor durchführen lassen. Gemäß § 8 i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 44a Infektionsschutzgesetz ist das Testcenter verpflichtet, das positive Ergebnis inklusive Ihrer Kontaktdaten der zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden.

Wann ist eine Testung am Testzentrum nicht möglich?

Wenn Sie unter grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Fieber, Atemnot, Geruchs- oder Geschmacksstörungen oder sonstigen Erkältungssymptomen leiden, suchen Sie bitte kein Testcenter auf, sondern nehmen Sie direkt Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf.

FAQ

Daten


Kann ich meine Daten löschen lassen?

Natürlich, die Löschung Ihrer persönlichen Daten ist jederzeit möglich. Schreiben Sie uns dazu eine kurze Nachricht über das Kontaktformular. Sobald die Löschung erfolgt ist, erhalten Sie eine Bestätigung. Bitte beachten Sie, dass gemäß der Meldepflicht für positive Ergebnisse sowie die Abrechnung mit den Krankenkassen die Löschung erst nach vier Woche erfolgen kann.

Was geschieht mit meinen bei der Registrierung hinterlegten Daten?

Ihre persönlichen Daten haben für uns sowie die Testcenter den höchsten Stellenwert und werden daher unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien verschlüsselt gespeichert. Nur das Testzentrum, und bei Bedarf die Gesundheitsbehörden, erhalten darauf Zugriff.

Warum ist bei der Registrierung eine Telefonnummer zwingend anzugeben?

Im Falle eines positiven Testergebnisses ist es seitens der Bundesregierung vorgeschrieben, dass Sie persönlich telefonisch kontaktiert werden können. Um diese Auflage sicherzustellen, wird die Telefonnummer bei Registrierung angefragt und verifiziert.

Warum ist bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse zwingend anzugeben?

Damit Sie flexibel von überall Zugriff auf Ihre Daten und Testergebnisse haben, wird für Sie ein kostenloses Benutzerkonto erzeugt, in das Sie sich mithilfe Ihrer E-Mail-Adresse einloggen können. Zusätzlich nutzt das Testzentrum Ihre E-Mail-Adresse zur kontaktlosen Übermittlung des Testergebnisse, damit Sie nicht am Testzentrum darauf warten müssen.

FAQ

Organisation


Welche Personen erhalten kostenlose Testangebote?

Folgende Personen haben auch nach dem Ende der allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober 2021 die Möglichkeit sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Das gilt insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war.
  • Für vormals Schwangere bzw. Stillende erfolgte eine generelle Impfempfehlung durch die STIKO erst am 17. September 2021. Bis zu dieser Empfehlung bestand eine medizinische Kontraindikation im Sinne des neuen § 4a Nummer 2 der CoronaTestV. Die in dieser Vorschrift verankerte Übergangsfrist von 3 Monaten beginnt damit erst am 18. September 2021 zu laufen. Folglich haben vormals Schwangere bzw. Stillende bis einschließlich zum 17. Dezember 2021 einen Anspruch auf kostenlose Testung nach § 4a Nummer 2 TestV. Die Anspruchsberechtigung kann in diesem Fall durch den Mutterpass belegt werden, aus dem die vorangegangene Schwangerschaft hervorgeht.
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 selbst in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
  • Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Zwar besteht für diese Personen seit August bzw. September 2021 eine generelle Impfempfehlung der ständigen Impfkommission. Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung.
  • Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
  • Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.
Was muss ich zu meinem Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Ihrem Testtermin Ihren persönlichen QR Code (digital oder als Ausdruck) sowie einen gültigen Lichtbildausweis und Ihre Krankenversicherungskarte mit.

Ist eine Anmeldung vorab notwendig?

Nein, eine Anmeldung vorab ist nicht zwingend erforderlich vereinfach und beschleunigt aber die Abläufe vor Ort. Alternativ kann das Personal vor Ort Sie anmelden.

Wie bekomme ich mein Testergebnis?

Ihr Testergebnis wird nach Auswertung des Tests in unserem System hinterlegt und an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Sollten Sie kein E-Mail-Postfach haben, ist auch der Ausdruck vor Ort möglich.

Gibt es ein Mindestalter für die Durchführung eines Corona-Schnelltest?

Der Corona-Schnelltest darf ab 12 Jahren durchgeführt werden. Bei noch nicht volljährigen Kindern müssen die Eltern die Testung für Ihre Kinder beaufsichtigen. Jugendlichen ab 16 Jahren benötigen für die Durchführung eine Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten.